Umgang mit den Kindern nach Trennung oder Scheidung

Dies ist ein sehr häufiges Thema in der Familienmediation. Sicherlich liegt das auch daran, dass es sich – die Bereitschaft der Eltern vorausgesetzt – besonders gut eignet. Eine wichtige Einsicht ist allerdings notwendig: Zwar können Sie sich aus Ihrer Partnerverbindung befreien, nicht jedoch von Ihrer Elternrolle. Sie sind und bleiben Eltern Ihrer gemeinsamen Kinder. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist dies klar geregelt. Bezüglich des Umgangs gibt es auch eindeutige gesetzliche Vorgaben. Einerseits wird dem Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen zugesprochen, andererseits hat jeder Elternteil nicht nur das Recht auf Umgang, sondern auch die Pflicht, das Recht wahrzunehmen. (siehe § 1684 Abs. 1 und 2 BGB )

Für die Gestaltung des Umgangs gibt es jenseits der richterlichen Verordnung aber freie Gestaltungsräume, die sie miteinander aushandeln können. Im Idealfall verfolgen Sie bei dem Aushandeln nicht nur ein Eigeninteresse, sondern haben Wohl und Willen Ihres Kindes ebenso im Blick. Kinder werden nicht mehr als willfähriges Anhängsel ihrer Eltern verstanden, sondern sind vom Rechtsobjekt zum Rechtssubjekt. geworden. Das heißt, sie wurden von einem „Objekt“, gewissermaßen einem Gegenstand, über das verhandelt wurde, zu einem Subjekt, zu einem Menschen, der, ausgestattet mit eigenen Rechten, eigenständiger Teil der Verhandlung ist. Alles, was Sie auf der Erwachsenenebene bezüglich der Kinder aushandeln, wird daran geprüft und gemessen, ob es in einem Gleichklang mit dem Kindeswohl und Kindeswillen ist. Umgekehrt wird der geäußerte oder vermutete Kindeswille in der generationalen Verwiesenheit auf Machbarkeit geprüft und mit dem Kind bearbeitet.

Sind Sie sich grundsätzlich einig, möchten aber die direkten Kontakte mit Ihrem ehemaligen Partner auf das Nötigste beschränken, dann ist vielleicht schon der Online-Umgangskalender eine brauchbare Alternative. Ebenso geeignet ist diese Netzwerk-Ressource, wenn Sie räumlich weit voneinander entfernt leben. Informieren Sie sich auf der Homepage und entscheiden Sie selbst, ob diese Form für Sie geeignet ist.

Haben Sie auch schon an Ihre eigenen Eltern gedacht? Die Großeltern Ihrer Kinder? Auch Sie können eine große Hilfe bei der Umgangsgestaltung sein. Ganz abgesehen davon, dass häufig auch die Großeltern leidtragende des Trennungsgeschehens sind. Allerdings erfordert die Einbindung der Großeltern ein hohes Maß an Sensibilität von allen Beteiligten auf der Erwachsenen-Ebene. Zur Vereinbarung der Form und des Ausmaßes der Einbindung ist die Mediation ein probates Mittel.